Allen Angeboten liegen unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen zugrunde.

Wir nehmen Bestellungen / Aufträge zu diesen Bedingungen an.
Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers die von unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichen, oder Vorschriften und Abreden Seitens des Auftraggebers sind für uns nur dann verbindlich, wenn wir diese schriftlich anerkennen.

Bei der Erteilung eines Auftrages, einer Bestellung, oder bei Annahme von Leistungen erkennt der Auftraggeber / Besteller die Geltung unserer Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht nur für das betreffende Geschäft, sondern auch für alle zukünftigen Geschäfte an.

Angebote – Vertragsinhalt – Angebotsunterlagen

Unsere Angebote sind freibleibend in dem Sinne, daß ein Vertrag erst dann zustande kommt, wenn wir die Bestellung annehmen.

Nebenabreden und Vereinbarungen zu unseren Angeboten und Auftragsbestätigungen sind erst nach unserer Bestätigung Gültig.
Im Zweifelsfall ist für den Vertragsinhalt einzig unsere schriftliche Auftragsbestätigung maßgebend. Bei Bestellungen von Produkten aus unserem jeweils gültigem Online-Angebot oder aus Prospekt / Katalog erteilen wir in der Regel keine Auftragsbestätigungen. Für die Beschaffenheit der Produkte (Größe, Material,...) sowie für den Preis gilt die jeweilige Produktbeschreibung.

Wir verwenden qualitativ hochwertige Standardmaterialien (Folien, Schildermaterial, Halterungen, Textil ....) die für den jeweiligen Einsatzzweck geeignet sind.

Unterlagen die Angeboten beigefügt sind, wie z.B. Muster, Abbildungen, usw., sowie Maßangaben u. ä. gelten nur annähernd, soweit sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet werden. An diesen Unterlagen behalten wir uns sämtliche Eigentums- und Urheberrechte vor. Sie dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden und sind auf Verlangen oder, wenn uns der Auftrag nicht erteilt wird, unverzüglich zurückzugeben.

Rücktrittsvorbehalt

Wenn die Erfüllung eines Auftrages auf technische Schwierigkeiten stößt, die unüberwindbar sind oder deren überwindung einen im Vergleich zum Wert der von uns zu erbringenden Leistungen unverhältnismäßig hohen Aufwand erfordern würde haben wir das Recht vom Vertrag zurückzurückzutreten Dies gilt ebenso wenn wenn uns Umstände bekannt werden, welche die Kreditwürdigkeit des Bestellers zweifelhaft erscheinen lassen.

Preise – Zahlung

Sofern nichts anderes vereinbart ist gelten alle Preise für die Lieferung ab Werk ohne Verpackung / Fracht sowie für alle Leistungen ausschließlich Versicherung, Umsatzsteuer und Grenzabgaben. Die Umsatzsteuer wird von uns in jedem Fall in dem am Tag der Leistung geltenden Satz zusätzlich berechnet.

Wenn nichts anderes vereinbart ist, sind unsere Leistungen nach Erhalt der Rechnung ohne Abzug zu bezahlen. Bei Bestellungen aus Prospekten / Flyer oder bei Online Bestellungen gelten die im Prospekt / Flyer oder auf der Website angegebene Preise und Zahlungsbedingungen. Bei Kleinaufträgen unter EUR 50,- und Erstbestellungen behalten wir uns den Versand per Nachnahme bzw. Vorkasse vor.

Werden uns nach Vertragsabschluß Umstände bekannt, welche die Kreditwürdigkeit des Bestellers zweifelhaft erscheinen lassen, können wir nach unserer Wahl Vorauskasse oder Sicherheitsleistung verlangen. Das gleiche gilt, wenn der Besteller einer ihm uns gegenüber obliegenden Zahlungspflicht nicht bei Fälligkeit nachkommt. Tritt einer dieser Fälle ein, werden zugleich unsere gesamten Forderungen gegen den Besteller, auch aus anderen Geschäften, sofort fällig.

Zahlt der Besteller nicht bei Fälligkeit, dürfen wir, ohne daß Verzug vorliegen müßte, ab Fälligkeit Zinsen in Höhe des jeweilig gültigem Zinssatzes pro angefangenem Monat des Verzuges verlangen. Die Geltendmachung eines höheren Verzugsschadens bleibt uns vorbehalten. Der Besteller ist verpflichtet, allen uns durch seinen Verzug entstandenen Schaden zu ersetzen. Das gilt insbesondere für sämtliche Kosten der Rechtsverfolgung.

Der Besteller ist nicht berechtigt, gegenüber unseren Zahlungsansprüchen aufzurechnen oder an fälligen Beträgen ein Zurückbehaltungsrecht auszuüben. Dies gilt nicht für die Aufrechnung mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen und für die Ausübung eines Zurückhaltungsrechtes bis zur Erfüllung solcher Forderungen.

Versicherung – Versand – Gefahrübergang

Warensendungen versichern wir auf Kosten des Bestellers gegen die üblichen Transportgefahren, ausgenommen Lieferungen ins Ausland, durch Spediteure oder unserer eigenen Fahrzeuge und Abholungen.
Wenn wir keine besondere Versandvorschrift erhalten, versenden wir die Ware auf dem nach unserem Ermessen günstigsten Versandweg. Die Ware wird auf Rechnung und Gefahr des Bestellers versandt.
Die Gefahr des nicht von uns zu vertretenden Untergangs oder der nicht von uns zu vertretenden Verschlechterung der Ware geht mit der Absendung oder, wenn die Ware nicht versandt werden kann oder soll, mit der Absendung der Anzeige über unsere Lieferbereitschaft auf den Besteller über.

Leistungsfristen und Termine – Teillieferungen

Für unsere Leistungen vereinbarte Fristen und Termine gelten nur annähernd, soweit sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet werden.

Eine Lieferfrist oder ein Liefertermin gilt als gewahrt, wenn die Ware oder wenn in Fällen, in denen die Ware nicht versandt werden kann oder soll, die Anzeige über unsere Lieferbereitschaft bis zum Ablauf der Frist unser Werk verlassen hat.

Verzögert sich die Leistung durch Umstände, die außerhalb unseres persönlichen Einflußbereiches liegen (wie z. B. Krieg, Mobilmachung, Brand, überschwemmung, Streik, Aussperrung, Beschlagnahme, Embargo, Verbot des Devisentransfers, Aufstand, Fehlen von Transportmitteln, allgemeiner Mangel an Versorgungsgütern, Einschränkung des Energieverbrauchs, Betriebsstörungen u. ä.), verlängert sich die Leistungsfrist bzw. verschiebt sich der Leistungstermin um die Dauer der Behinderung; das gilt auch für Verzögerungen, die dadurch eintreten, daß wir ohne eigenes Verschulden selbst nicht richtig oder nicht rechtzeitig beliefert werden. Treten solche Umstände ein, nachdem wir in Verzug geraten sind, bleiben für die Dauer ihrer Wirksamkeit die Verzugsfolgen ausgeschlossen.

Befinden wir uns mit einer Leistung im Verzug, darf der Besteller vom Vertrag zurücktreten, wenn er uns schriftlich eine dem Auftragsgegenstand angemessene, mindestens vier Wochen betragende Nachfrist gesetzt hat und wenn nicht innerhalb dieser Nachfrist die Leistung nach Ziff. 6.3 erbracht worden ist.

Aus der überschreitung einer Leistungsfrist oder eines Leistungstermins oder aus Leistungsverzug kann der Besteller keinerlei Schadensersatzansprüche gegen uns herleiten, es sei denn, daß die Frist – oder Terminüberschreitung auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht.

Wir sind berechtigt, Teillieferungen vorzunehmen und jede Teillieferung für sich zu berechnen.

Geringfügige Abweichungen

Mehr- oder Minderlieferungen von bis zu 5% - 8% der bestellten Menge sowie geringe Abweichungen von Katalog – Angaben oder – Abbildungen oder von sonstigen vereinbarten Beschaffenheitsmerkmalen behalten wir uns vor, soweit durch solche Abweichungen die gelieferten Gegenstände in ihrer Funktionstauglichkeit und in ihrem Gesamtbild nicht beeinträchtigt werden.

Gewährleistung

Wir leisten Gewähr für alle Warenmängel, die, gerechnet von dem Zeitpunkt an, zu dem wir unsere Leistung bewirkt haben, innerhalb von sechs Monaten auftreten, und zwar in der Weise, daß wir fehlerhafte Teile auf unsere Kosten ersetzen.

Wir haften nicht für Fehler, die sich aus vom Besteller eingereichten oder genehmigten Unterlagen (Zeichnungen, Mustern, Daten o.ä.) ergeben oder für Schäden, die aus folgenden Gründen entstehen: unsachgemäße Verwendung, natürliche Abnutzung, fehlerhafte oder nachlässige Behandlung. Artikel – Qualitätsangaben, technische und kaufmännische Beschreibungen gelten nur dann als Eigenschaftszusicherungen, wenn die einzelne Angabe oder Beschreibung ausdrücklich mit "zugesichert" bezeichnet ist.

Soweit sich Teile als mangelhaft erweisen, die wir von einem Vorlieferanten bezogen haben, können wir uns dadurch von unserer Gewährleistungspflicht befreien, daß wir unsere Gewährleistungsansprüche gegen den Vorlieferanten an den Besteller abtreten; das gilt jedoch soweit nicht, als diese Rechte hinter den Rechten, die dem Besteller gegen uns zustehen, zurückbleiben.

Mängel an einem Teil unserer Leistung berechtigen den Besteller nicht zur Beanstandung der ganzen Leistung.

Voraussetzung für unsere Gewährleistungspflicht ist, daß der Besteller uns den Mangel unverzüglich nach Entdeckung schriftlich anzeigt und daß dies, soweit der Mangel bei der im ordnungsmäßigen Geschäftsgang tunlichen Untersuchung schon sogleich nach dem Eingang der Ware entdeckt werden konnte, spätestens innerhalb von acht Tagen nach dem Wareneingang geschieht.

Unsere Gewährleistungspflicht erlischt, wenn die Ware von fremder Seite verändert wird. Außerdem erlischt unsere Gewährleistungspflicht, wenn der Besteller unsere Benutzungsvorschriften nicht befolgt.

Geraten wir mit der Erfüllung unserer Gewährleistungspflicht in Verzug, kann der Besteller uns eine angemessene Nachfrist, die mindestens vier Wochen betragen muß, setzen und nach Ablauf der Frist, wenn wir unserer Gewährleistungspflicht auch dann noch nicht nachgekommen sind, nach seiner Wahl Minderung der von ihm zu erbringenden Gegenleistung oder Wandelung des Vertrages verlangen.

Weitergehende als die hier bestimmten Rechte, insbesondere Schadensersatzansprüche, solche für Mängelfolgen und wegen der Verletzung unserer Gewährleistungspflicht eingeschlossen, stehen dem Besteller nicht zu, auch dann nicht, wenn unsere Gewährleistungspflicht durch das Fehlen einer zugesicherten Eigenschaft ausgelöst worden ist. Diese Beschränkung der Rechte des Bestellers gilt jedoch dann nicht, wenn der Mangel oder die Verletzung unserer Gewährleistungspflicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit eines unserer gesetzlichen Vertreter oder eines unserer Erfüllungsgehilfen beruht.

Verletzung vorvertraglicher Pflichten

Für die Folgen von Fehlern, die bei den Vertragsverhandlungen unterlaufen, insbesondere für die Folgen einer unzureichenden oder unrichtigen Beratung des Bestellers, haften wir nur dann, wenn diese Folgen auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen.

Entwürfe – Korrekturabzüge

Für alle uns eingesandten Daten, Skizzen, Entwürfe sowie schriftlich getätigten Produkt-Wünschen, setzen wir voraus, das der Besteller das Reproduktionsrecht besitzt.
Bei unrechtmäßiger Verwendung haftet der Auftraggeber, alle rechtlichen Folgen der Nachbildung trägt der Auftraggeber.

Der Besteller erhält, falls dieser es wünscht, vor der Lieferung Korrekturabzüge zur Begutachtung und Genehmigung. Die Begutachtung und Genehmigung solcher Korrekturabzüge, Zeichnungen oder Ausfallmuster durch den Besteller entbindet uns von jeder Verantwortung für die Richtigkeit dieser Vorlagen. Bei gestellten Daten für die Produktion des gewünschten Artikels, übernehmen wir KEINERLEI HAFTUNG.

Entwürfe und Muster, die wir auf Wunsch des Bestellers herstellen, berechnen wir zu Selbstkosten. Solche Entwürfe oder Muster unterliegen unserem Urheberrecht und dürfen weder vervielfältigt noch Dritten zugänglich gemacht werden.

Die Stickdatenprogramme, die für die vom Auftraggeber gewünschte Sticks angefertigt werden, sind als Umsetzung eines Logos in Stiche die geistige Leistung der Fa. Aufkleberland und können nur dadurch geschützt werden, dass diese Daten nicht herausgegeben werden. Die anteiligen Kosten für den Auftraggeber werden in der Rechnung gesondert ausgewiesen. Der Auftraggeber hat kein Anrecht auf Herausgabe der Daten. Diese verbleiben zur weiteren Verwendung ausschließlich bei uns.

Eigentumsvorbehalt

Die von uns gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Tilgung unserer sämtlichen Forderungen aus der Geschäftsverbindung mit dem Besteller, auch soweit sie in eine laufende Rechnung eingegangen sein sollten, unser Eigentum.

Sollten wir durch eine Verbindung der von uns gelieferten Ware mit Ware des Bestellers nicht Miteigentum erwerben, sondern unser Eigentum verlieren, geht das Eigentum oder Miteigentum des Bestellers an der neuen Sache sofort mit seiner Entstehung auf uns über. Alle Anwartschaftsrechte, die zu einem solchen Eigentums – oder Miteigentumserwerb durch den Besteller führen können, tritt dieser schon jetzt an uns ab. Die zum Erwerb des Eigentums oder Miteigentums durch uns etwa erforderliche übergabe wird durch die Vereinbarung, daß der Besteller die Sache wie ein Entleiher für uns verwahrt, oder, soweit der Besteller die Sache nicht besitzt, durch die bereits hiermit vereinbarte Abtretung des Herausgabeanspruchs gegen den Besitzer an uns ersetzt. Das für uns entstehende Eigentum oder Miteigentum ist rechtlich zu behandeln wie die ursprüngliche Ware.

Alle Forderungen des Bestellers aus einer Weiterveräußerung von Ware, an der wir Eigentum oder Miteigentum haben (Vorbehaltsware), gehen bereits mit dem Abschluß des Veräußerungsgeschäftes auf uns über, und zwar gleich, ob die Ware an einen oder mehrere Abnehmer veräußert wird. Für den Fall, daß uns die veräußerte Ware nicht ganz gehört oder daß sie zusammen mit uns nicht gehörenden Waren veräußert wird, erfaßt die Abtretung den Gegenanspruch nur in Höhe des Rechnungswertes unserer Ware. Der Besteller darf die abgetretenen Forderungen einziehen, aber nicht abtreten, auch nicht im Factoring – Geschäft. Wir können diese Befugnis widerrufen, wenn der Besteller eine ihm uns gegenüber obliegende Verpflichtung nicht pünktlich erfüllt oder wenn uns Umstände bekannt werden, die unsere Rechte als gefährdet erscheinen lassen.

Kommt der Besteller mit der Erfüllung einer durch den Eigentumsvorbehalt gesicherten Verbindlichkeit ganz oder teilweise in Verzug oder werden uns Umstände bekannt, die unsere Rechte als gefährdet erscheinen lassen, so können wir Herausgabe der Vorbehaltsware verlangen, ohne zuvor nach § 455 BGB den Rücktritt vom Kaufvertrag erklärt oder nach § 326 BGB eine Frist zur Erfüllung der Zahlungspflicht gesetzt zu haben. Der Bestand des Kaufvertrages und die Vertragsverpflichtungen des Bestellers bleiben von einem solchen Verlangen und von der Herausgebe der Ware unberührt.

Wir verpflichten uns, auf Verlangen des Bestellers die uns nach obigen Regeln zustehenden Sicherheiten (Ware und Forderungen) nach unserer Auswahl insoweit freizugeben, als ihr Wert die zu sichernden Ansprüche um mehr als 20% übersteigt. Für die Bewertung der Sicherheit ist deren realisierbarer Wert (Sicherungswert) maßgebend.

Verliert unser Eigentumsvorbehalt bei Lieferungen ins Ausland oder aus sonstigen Gründen seine Gültigkeit, ist der Besteller verpflichtet, uns unverzüglich eine Sicherung an den gelieferten Gegenständen oder eine sonstige Sicherheit für unsere Forderungen zu gewähren, die nach dem für den Sitz des Bestellers geltenden Recht wirksam sind und dem Eigentumsvorbehalt nach deutschem Recht möglichst nahekommen.

Erfüllungsort – Gerichtsstand – Anwendbares Recht

Erfüllungsort für sämtliche Pflichten aus dem Vertragsverhältnis, insbesondere Leistung, Nachbesserung, Wandelung, Minderung, Rücknahme von Verpackungen und Zahlungen ist der Firmensitz der Firma Aufkleberland Mike Müller.

Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten über den aus dem Vertrag, ist der Firmensitz der Firma Aufkleberland Mike Müller. Wir haben jedoch das Recht, den Besteller auch in einem sonstigen für ihn geltenden Gerichtsstand zu verklagen. Wenn der Besteller nicht Vollkaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentliches Sondervermögen ist, aber einen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, gelten diese Bestimmungen für den Fall, daß der Besteller nach Vertragsabschluß seinen Sitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus der Bundesrepublik Deutschland verlegt oder daß sein Sitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort bei Klageerhebung nicht bekannt ist.

Bei Auslandsgeschäften unterliegt das Vertragsverhältnis, soweit nicht zwingend eine andere Rechtsordnung eingreift, dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Anwendung des Einheitlichen Gesetzes über den Abschluß von internationalen Kaufverträgen über bewegliche Sachen und des Einheitlichen Gesetzes über den internationalen Kauf beweglicher Sachen wird ausgeschlossen.

Teilunwirksamkeit

Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen, gleich aus welchem Grunde, unwirksam sein oder werden, so bliebt davon die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.